Asyl- und Verfahrensberatung (AVB)

Die Asylrechtsberatung berät und begleitet Sie von der Antragstellung auf Asyl durch alle Phasen des Asylverfahrens inkl. Gerichtsverfahren bis hin zu einer endgültigen Entscheidung über Ihren Asylantrag:


•    Antrag auf Asyl und Anhörungsvorbereitung
•    Dublin III Verfahren
•    Klageverfahren bei einer negativen Asylentscheidung
•    Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren (keine Übernahme von Mandantschaft)/ ggf. Kooperation mit Ihren Anwälten
•    Familienasyl


Die Beratung ist eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das Angebot der Asylrechtsberatung wird durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. mit Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gefördert.


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